Die Krankenversicherung übernimmt im Krankheitsfall des Versicherten die Kosten der Heilbehandlung sowie der notwendigen Medikamente.
In Deutschland existieren zwei Arten von Krankenversicherungen,
die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Beide unterscheiden sich sowohl in der Berechnung des Beitrages wie
auch im Umfang der gebotenen Leistungen.
Über die gesetzliche Krankenversicherung sind in Deutschland
alle Arbeitnehmer pflichtversichert. Sie bietet eine medizinische Grundversorgung. Je nach Krankenkasse können weitere Leistungen,
wie etwa die Kostenübernahme von Vorsorgeuntersuchungen, enthalten sein. Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung
orientiert sich am Bruttoeinkommen des Versicherten. Der Beitragssatz liegt zwischen 11,9-15%. Versicherte haben seit einigen
Jahren auch bei der gesetzlichen Krankenkasse eine Wahlmöglichkeit, was die Konkurrenz unter den Kassen erhöht hat.
Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer über einem Jahresbruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze
können sich über private Krankenkassen versichern. Auch hier ist eine Grundabsicherung möglich, zudem können aber weitere
Leistungen, wie etwa die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder die Kostenübernahme des Heilpraktikers, eingeschlossen werden.
Die Beiträge der privaten Krankenversicherung orientieren sich
am Alter und dem Geschlecht des Versicherten, am Leistungsumfang der Versicherung und an eventuellen Vorerkrankungen.